Was kostet eine ReiserĂĽcktrittsversicherung
Für eine einmalige Reise liegen die Beiträge in der Regel bei vier bis zehn Prozent des Reisepreises.
Der genaue Preis hängt ab von:
• Reisepreis und Reisedauer
• Deinem Alter
• dem gewählten Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung
• eingeschlossenen Zusatzleistungen wie Reiseabbruchversicherung
Kurz gesagt
: Je höher der Reisepreis, desto wichtiger ist ein passender Tarif. Ein Vergleich der Leistungen lohnt sich immer.
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In welchen Fällen erstattet die Reiserücktrittsversicherung
Die
ReiserĂĽcktrittsversicherung erstattet die anfallenden
Stornokosten bei einem versicherten Ereignis, zum Beispiel:
• unerwartet schwere Erkrankung, ärztlich nachgewiesen
• Unfall der versicherten Person oder eines Mitreisenden
• Todesfall oder schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen
• Quarantäne oder Impfunverträglichkeit
• erheblicher Schaden am Eigentum, der Deine Anwesenheit erfordert
• unverschuldete Arbeitslosigkeit
Wichtig ist, die geforderten Nachweise bereitzuhalten, damit die
Erstattung zĂĽgig erfolgen kann.
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Wann greift die Versicherung nicht
Keine
Leistung erfolgt in der Regel, wenn GrĂĽnde nicht
versichert sind, zum Beispiel:
• Stornierung ohne medizinischen Nachweis
• bereits bekannte Vorerkrankung ohne Meldung beim Abschluss
• vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
Lies die Bedingungen aufmerksam. So weiĂźt Du genau, wann die
ReiserĂĽcktrittversicherung ĂĽbernimmt.
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Reiserücktritt und Reiseabbruch verständlich erklärt
•
ReiserĂĽcktritt: Erstattung der Stornokosten, wenn Du die Reise vor dem Beginn
der Reise nicht antreten kannst.
•
Reiseabbruch: Kostenersatz fĂĽr Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen,
wenn Du die Reise abbrechen musst.
Beides zusammen ergibt einen runden Schutz. Viele Kundinnen und Kunden wählen
Reiserücktritt und Reiseabbruch, um für beide Fälle abgesichert zu sein.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung als Kombination wählen und umfassend absichern. Alle Leistungen prüfen und online abschließen: mynorm.de
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Wann solltest Du die ReiserĂĽcktrittsversicherung abschlieĂźen
Die beste Praxis lautet: Abschluss der Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung der Reise. Viele Anbieter setzen Fristen. Häufig gilt:
• Abschluss innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung
• spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
• in Einzelfällen noch wenige Tage vor Reisebeginn möglich
Wenn Du rechtzeitig abschlieĂźt, vermeidest Du LĂĽcken im Versicherungsschutz. Musst Du die Versicherung nachbuchen, prĂĽfe bitte die Fristen genau.
Merkliste:
• Buchung der Reise notieren
• Frist für den Versicherungsabschluss einhalten
• Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen
• Mitreisende gleich mitversichern
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ReiserĂĽcktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung
• Mit Selbstbehalt: niedrigere Beiträge, dafür trägst Du einen Teil der Kosten selbst
• Ohne Selbstbehalt: höhere Beiträge, dafür erhältst Du
die erstattungsfähigen Kosten voll erstattet
Welche Variante passt, hängt von Deiner persönlichen Präferenz und vom Reisepreis ab.
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FĂĽr wen lohnt sich eine ReiserĂĽcktrittsversicherung
Die Frage
„Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?“ ist schnell beantwortet. Sie lohnt sich besonders bei:
• hohen Reisepreisen
• Reisen mit Kindern oder älteren Personen
• mehreren Reisen innerhalb eines Jahres
• begrenzter Flexibilität bei Stornierung
Wenn Du innerhalb eines Jahres öfter
verreist, prüfe zusätzlich die Variante für
mehrere Reisen innerhalb eines Jahres.
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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
• Erstattung der Stornokosten bei Reiserücktritt
• Übernahme von Umbuchungskosten
• Absicherung von Mitreisenden, die gemeinsam eine Reise gebucht haben
• Optionale Reiseabbruchversicherung mit Ersatz von Mehrkosten und
nicht genutzten Reiseleistungen
Begriffe kurz erklärt
• Versicherungssumme: sollte dem gesamten Reisepreis entsprechen
• Versicherungsschutz: beginnt je nach Tarif mit dem Versicherungsabschluss und endet mit
dem Beginn der Reise oder mit dem Ende der Reise bei eingeschlossenem Reiseabbruch
• Versicherte Person: die im Vertrag namentlich genannte Person.
Mitreisende können mitversichert werden
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Praxisbeispiele aus dem Alltag
• Erkrankung kurz vor der Abreise: Du kannst die Reise nicht antreten.
Die ReiserĂĽcktrittsversicherung ĂĽbernimmt die Stornokosten.
• Reiseabbruch wegen unerwartet schwerer Erkrankung während der Reise:
Es entstehen Mehrkosten fĂĽr die RĂĽckreise. Die Reiseabbruchversicherung springt ein.
• Schaden am Eigentum wenige Tage vor Reisebeginn: Du musst zu Hause bleiben.
Die Stornierung wird erstattet, wenn die Voraussetzungen erfĂĽllt sind.
• Quarantäne: Der Antritt der Reise ist nicht möglich. Prüfe die Bedingungen.
Bei versichertem Grund erfolgt die Erstattung.
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So schlieĂźt Du die ReiserĂĽcktrittsversicherung ab
1. Reisepreis und Reisedaten bereithalten
2. Tarif wählen, auf Selbstbeteiligung achten
3. Mitreisende angeben
4. Angaben zu gesundheitlichen Fragen wahrheitsgemäß beantworten
5. ReiserĂĽcktrittsversicherung online abschlieĂźen und Police speichern
Einfach auswählen, berechnen, abschließen. Deine Reiserücktrittsversicherung von myNORM ist in wenigen Schritten startklar. Jetzt Angebot ansehen: mynorm.de
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Checkliste fĂĽr den schnellen Ăśberblick
• Reise gebucht
• Abschluss der Versicherung zeitnah, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
• Versicherte Ereignisse geprüft
• Versicherungssumme passt zum Reisepreis
• Unterlagen für den Schadensfall griffbereit
• Mitreisende sind mitversichert
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FAQ kompakt
Ăśbernimmt die ReiserĂĽcktrittsversicherung die Stornokosten?
Ja, bei versichertem Ereignis werden die anfallenden Stornokosten erstattet.
Musst Du die Versicherung zu einem festen Zeitpunkt abschlieĂźen?
Ja, Du solltest die Fristen beachten. Idealerweise direkt nach der Buchung. Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, je nach Tarif auch früher.
Was passiert, falls Du Deine Reise aufgrund einer unerwartet Erkrankung stornieren musst?
Bei ärztlichem Nachweis liegt ein versicherter Grund vor. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die erstattungsfähigen Kosten.
Gilt der Schutz auch fĂĽr Mitreisende?
Ja, wenn Mitreisende im Vertrag aufgefĂĽhrt sind. Wer gemeinsam eine Reise gebucht hat, kann gemeinsam versichert werden.